Unter welchen Umständen darf man abtreiben?

In Deutschland ist eine Abtreibung grundsätzlich verboten, bleibt in Ausnahmen aber straffrei. Lediglich die „medizinische“ und „kriminologische“ Indikation ist ein legaler Weg, eine Abtreibung in Deutschland vornehmen zu lassen.

Jedes Jahr entscheiden sich in Deutschland laut der statistischen Erhebung des Bundes über 100.000 Frauen dazu, ihre Schwangerschaft durch eine Abtreibung abzubrechen.

Eine Abtreibung ist in Deutschland bis zu 12 Wochen nach der Empfängnis (Befruchtung) oder der 14. Schwangerschaftswoche (SSW) möglich – ein Zeitpunkt, zu dem das Schmerzempfinden des Kindes nicht mehr ausgeschlossen werden kann.

Dafür muss die Frau eine verpflichtende Schwangerschaftskonfliktberatung durch eine staatlich anerkannte Beratungsstelle nachweisen können. Diese stellt einen Beratungsschein aus, welcher vom durchführenden Abtreibungsarzt für eine straffreie Abtreibung benötigt wird. Zwischen dem Ausstellen des Beratungsscheins und dem Eingriff müssen mindestens drei Tage liegen.1

Besteht eine akute Gefahr für das Leben oder die seelische Gesundheit der Mutter, kann in Deutschland eine Abtreibung durchgeführt werden. Dies ist bis zum Einsetzen der Geburtswehen möglich. Ein Beispiel für eine Lebensgefahr der Mutter wäre beispielsweise eine Eileiterschwangerschaft. Typische seelische Belastungen für die Mutter sind Behinderungen des Kindes.

Der Großteil der knapp 4.000 nach der medizinischen Indikation vorgenommenen Abtreibungen erfolgt aufgrund einer Down-Syndrom (Trisomie 21)-Diagnose  des Kindes. Es können aber auch noch harmlosere Komplikationen wie die leicht operable „Lippen-Kiefer-Gaumen-Spalte“ oder schwerwiegendere Fälle wie Trisomie 18 oder 13 sein.

Jährlich finden in Deutschland etwa 650 Abtreibungen nach der 24. SSW statt – sogenannte Spätabtreibungen2. Ein Zeitpunkt, zu dem das Kind bereits außerhalb des Mutterleibes lebensfähig wäre.

Wenn die Schwangerschaft durch eine Vergewaltigung oder einen anderen sexuellen Missbrauch entstanden ist, besteht in Deutschland die Möglichkeit eines straffreien Schwangerschaftsabbruches bis zu 12 Wochen nach der Empfängnis (Befruchtung) oder der 14. Schwangerschaftswoche (SSW)1.

Jährlich gibt es in Deutschland um die 15 bis 30 Abtreibungen nach dieser Regelung2.